Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - L 13 SB 40/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43746
LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - L 13 SB 40/17 (https://dejure.org/2017,43746)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2017 - L 13 SB 40/17 (https://dejure.org/2017,43746)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - L 13 SB 40/17 (https://dejure.org/2017,43746)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 105 SGG, § 159 SGG
    Zurückverweisung - Gerichtsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches mit Merkzeichen B; Aufklärung eines medizinisch geprägten Sachverhaltes durch ein Tatsachengericht; Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches mit Merkzeichen B; Aufklärung eines medizinisch geprägten Sachverhaltes durch ein Tatsachengericht; Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 146 Abs. 2
    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches mit Merkzeichen B

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2020 - L 8 SB 367/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - kein Gerichtsbescheid bei Abweichung von der

    Das SG hätte auch bei Durchsicht der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Umfang der erstinstanzlichen Amtsermittlungspflicht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2017 - L 13 SB 40/17 -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05. Mai 2011 - L 7 SB 54/09 -, juris) erkennen können, dass die vom ihm vertretene Rechtsauffassung, der sich offenbar nur eine weitere Kammer des SG Karlsruhe teilweise angeschlossen hat, von der herrschenden Meinung in der Sozialgerichtsbarkeit abweicht und auch nach Tragweite und Auswirkung auf die Verfahrensgestaltung eine obergerichtliche Klärung notwendig macht.

    Der Sachverhalt ist als geklärt im Sinne des § 105 Abs. 1 Satz 1 SGG anzusehen, wenn ein verständiger Prozessbeteiligter in Kenntnis des gesamten Prozessstoffes keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des vom Gericht zugrunde gelegten entscheidungserheblichen Sachverhalts hat (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2011 - L 13 SB 80/11 -, Rn. 20, juris; Urteil vom 11. Oktober 2017 - L 13 SB 40/17 -, juris).

    Durch die unzulässige Entscheidung mittels Gerichtsbescheid hat das SG der Klägerin entgegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) ihren gesetzlichen Richter, nämlich die Kammer in der von § 12 Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 125 SGG vorgesehenen Besetzung entzogen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2017 - L 13 SB 40/17 -, Rn. 20, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2021 - L 8 SB 3619/19
    Ein Sachverhalt ist grundsätzlich nur dann als geklärt anzusehen, wenn ein verständiger Prozessbeteiligter in Kenntnis des gesamten Prozessstoffes keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des vom Gericht zugrunde gelegten entscheidungserheblichen Sachverhaltes haben wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2017, L 13 SB 40/17, Rn. 20, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,74538
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17 (https://dejure.org/2020,74538)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.09.2020 - L 13 SB 40/17 (https://dejure.org/2020,74538)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. September 2020 - L 13 SB 40/17 (https://dejure.org/2020,74538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 14/19

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung; Tatrichterliche Feststellung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17
    Der Senat hat die Beteiligten mit Schreiben vom 20. Januar 2020 anschließend jedoch auf sein Urteil L 13 SB 14/19 vom 11. Dezember 2019 hingewiesen, wonach in einem ähnlich gelagerten Fall eine Umdeutung nach § 43 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) vorgenommen worden ist, und hat den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterer inhaltlicher Stellungnahme gegeben.

    Zwar führt die Anwendung des Bestimmtheitsgebots des § 33 SGB X zunächst zu dem Zwischenergebnis, dass der Beklagte mit seinem Bescheid vom 4. März 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. Mai 2014 den Bescheid vom 1. November 2012 aufgehoben hat, der - wie das SG Oldenburg im Urteil vom 1. März 2017 zutreffend ausgeführt hat - der Sache nach einen Abhilfebescheid darstellt, und nicht den Bescheid vom 4. November 1998 (vgl. Senat, Urteil vom 11. Dezember 2019 - L 13 SB 14/19 - juris Rn. 26, m. w. N.).

    Die insoweit eintretenden Rechtsfolgen sind für den Kläger auch nicht ungünstiger als die des fehlerhaften Verwaltungsaktes, wenn von der Tatsache abgesehen wird, dass der zunächst erlassene, fehlerhafte, nicht begünstigende Verwaltungsakt inhaltlich ins Leere geht, was für den Kläger aufgrund des für ihn nachteiligen Regelungsgehalts des fehlerhaften Bescheids natürlich günstig ist; eine Korrektur derartiger Fehler ist jedoch das gesetzliche Ziel der nach § 43 SGB X bestehenden Möglichkeit einer Umdeutung und nicht Gegenstand des Günstigkeitsvergleichs (zu alledem auch: Senat, Urteil vom 11. Dezember 2019, a. a. O., juris Rn. 27 - 29).

    Die Umdeutung, die im Verwaltungsverfahren nicht erfolgt ist, kann durch den Senat vorgenommen werden (näher Senat, Urteil vom 11. Dezember 2019, a. a. O., juris Rn. 30).

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 18/94

    Diabetes mellitus - Merkzeichen H - Vollendung des 18. Lebensjahres - Änderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17
    Insoweit kommt als maßgeblicher Bezugspunkt für die Annahme einer Änderung auch der Eintritt eines bestimmten Lebensalters wie der Volljährigkeit in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1996 - 9 RVs 18/94 - juris Rn. 15).

    Ändern sich die nach dem ggf. fehlerhaften Maßstab als maßgeblich angesehenen Verhältnisse wesentlich, etwa durch Eintritt eines bestimmten Lebensalters, so ist die Begünstigung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X zu entziehen (st. Rspr. des BSG, vgl. Urteil vom 12. November 1996 - 9 RVs 18/94 - juris Rn. 15).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 6 SB 5788/11

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - Notwendigkeit ständiger Begleitung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17
    Er hat eine hinreichende Begründung des angefochtenen Bescheides sowie die Benennung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage vermisst und sich im Übrigen hinsichtlich der Entziehung des Merkzeichens B auf ein Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Baden-Württemberg - L 6 SB 5788/11 - vom 21. Februar 2013 berufen.

    Zudem können nunmehr im Internet frei zugängliche Stadtpläne und genaue Wegbeschreibungen ebenso wie entsprechende Apps auf Smartphones zu Orientierungszwecken genutzt werden (vgl. hierzu auch Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2013 - L 6 SB 5788/11 - juris Rn. 24).

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17
    Zwar handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung des anspruchsberechtigten Personenkreises, sondern lediglich um Regelbeispiele ("Regelfälle", so BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 7/06 R, SozR 4-3250 § 146 Nr. 1, juris Rn. 12), die für andere behinderte Menschen als Vergleichsmaßstab dienen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 11 SB 193/08 - juris Rn. 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 11 SB 158/08

    Zuerkennung der Merkzeichen "G", "aG" und "B" bei Wirbelsäulenschäden und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17
    Des Weiteren muss eine "ständige" Begleitung des Schwerbehinderten erforderlich sein, wofür neben dem Element der Regelmäßigkeit als weitere Voraussetzung ein Element der Dauer vorliegen muss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2008 - L 11 SB 158/08 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 11 SB 193/08

    Zuerkennung des Merkzeichens "erhebliche Gehbehinderung"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17
    Zwar handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung des anspruchsberechtigten Personenkreises, sondern lediglich um Regelbeispiele ("Regelfälle", so BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 7/06 R, SozR 4-3250 § 146 Nr. 1, juris Rn. 12), die für andere behinderte Menschen als Vergleichsmaßstab dienen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 11 SB 193/08 - juris Rn. 29).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17
    Anspruch auf den Nachteilsausgleich G hat über die genannten Regelbeispiele hinausgehend auch der schwerbehinderte Mensch, der nach Prüfung des einzelnen Falles aufgrund anderer Erkrankungen mit gleich schweren Auswirkungen auf die Gehfunktion und die zumutbare Wegstrecke dem beispielhaft aufgeführten Personenkreis gleichzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R - Rn. 19).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17
    Von einer solchen ist im Schwerbehindertenrecht bei einer Änderung im Gesundheitszustand des behinderten Menschen auszugehen, wenn aus dieser entweder die Erhöhung oder Herabsetzung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 folgt, während das Hinzutreten weiterer Funktionsstörungen mit einem Einzel-GdB von 10 regelmäßig ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB bleibt (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 SB 3/12 R - juris Rn. 26 m. w. N.), oder wenn der Änderung eine Relevanz für die Feststellung von Merkzeichen zukommt.
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17
    Die darin enthaltenen Konkretisierungen sind auch deshalb verbindlich, weil die VMG antizipierte Sachverständigengutachten darstellen, die wegen ihrer normähnlichen Wirkungen wie untergesetzliche Rechtsnormen anzuwenden sind (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/14 R - Rn. 12 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 13 SB 89/16

    Schwerbehindertenrecht - Entziehung eines Merkzeichens - Aufhebung des "falschen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 40/17
    Die für die Anwendung des § 43 Abs. 2 S. 1 SGB X maßgebliche Absicht des Beklagten war somit gerichtet auf eine inhaltliche Entscheidung - hier: Entziehung der Merkzeichen G und B mit Wirkung für die Zukunft - und nicht auf die Aufhebung eines datumsmäßig bestimmten Bescheides, die lediglich das Mittel zur Erreichung dieses Ziels war (in diesem Sinne auch Steinwedel, Anmerkung zum Senatsurteil vom 26. September 2018 - L 13 SB 89/16 - jurisPR-SozR 6/2019 Anm. 2 vom 28. März 2019).
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